Du stirbst jetzt – deinschicksal.cc weiß Bescheid


Bei der Beurteilung so genannter Abzockerseiten wird immer wieder über den rechtlichen Status von Anmeldung, Widerrufsbelehrung etc. diskutiert. Dabei wird aber außer Acht gelassen, dass die Betreiber dieser Seiten bei der Kundensuche nicht gerade zimperlich sind und dabei auf Mittel zurückgreifen, die in Deutschland schlichtweg verboten sind.

Mails dürfen nicht ohne Aufforderung an unbekannte und wahllos zusammengestellte Empfänger versendet werden. So zum Beispiel die Seite schick-sal-jetzt.net! Mit dem Betreff “Du stirbst!” werden Spam-Mails versendet, deren aktive Links auf diverse “Schicksalsseiten” weiter leiten. Meiner Meinung nach können Anmeldungen auf Seiten wie deinschicksal.cc schon allein damit angefochten werden (falls das überhaupt nötig sein sollte). Aber auch hier gilt: Gar nicht viel Gedanken machen und einfach nicht zahlen. Worüber ich mir langsam Gedanken mache: Wie krank wird das hier alles noch…



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
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