Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr Gewinne in Form eines Reisegutscheines übergeben und diese mit Anmeldungen für eine Reise und ein “Christophorus-Sorglos-Paket” für 49 Euro verbinden, ohne den Verbraucher über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren.
Weiter darf das Unternehmen keine Zahlungen für die Anmeldung einer Reise und eines Christophorus-Sorglos-Paketes entgegen nehmen, ohne zuvor einen Reisesicherungsschein übergeben zu haben. Zudem wird untersagt gegenüber Verbrauchern auf Freizeitveranstaltungen eine als “Stornierungsbelehrung” bezeichnete Erklärung abzugeben.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
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