VZ NRW nimmt Kampf gegen Klingelton-Abzocke auf


Im Kampf gegen Klingelton-Abzocke greift die Verbraucherzentrale NRW jetzt zu harten Bandagen. Zu oft hatte man sich über fehlende preisangaben und Abofallen-typische Abwicklungen geärgert. Zehn Anbieter von Handyklingeltönen hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt abgemahnt.

So war´s bislang: Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie “Kaufen”, “Bestellen” oder “Download” geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Wegen ihrer Verstöße gegen die Preisangabenverordnung erhielten auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus ein Abmahnung.

Der beliebte Dreh bei der Abofalle: Interessenten wählen auf den Katalogseiten der Unternehmen Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Die Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen, gibt es überhaupt nicht.

Das Zwischenergebnis nach Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen: Die Telekom (t-mobile.de), O2 (o2online.de), E-Plus (eplus-unlimited.de), Arvato Mobile (handy.de), Fox Mobile (jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel (mload.de) und Bob Mobile (bobmobile.de) haben ihre Internetseiten bereits umgestaltet.

Gegen Firmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, will die VZ NRW nun gerichtlich vorgehen.



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de.

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.


Tags: , ,