Auf der Homepage topstar777.de kann man auf den Gewinner der aktuellen DSDS-Staffel setzen und dabei angeblich einen Urlaub auf den Malediven gewinnen. Ich will hier nicht mutmaßen, ob das Angebot Abzocke ist oder nicht. Ich möchte nur Leuten, die danach googlen mitteilen: “Wenn du dich da anmeldest kostet das 96 Euro pro Jahr”! Und dann: Wenn euch die imaginäre Chance auf einen Urlaub 96 Euro wert ist, dann ist gut. Vielleicht macht es ja höllisch Spaß. Aber: ES KOSTET GELD. Und wenn ihr nicht zahlt gibt’s Mahnungen wie’s halt bei Abofallen so üblich ist. Also sagt nicht ich hätte euch nicht gewarnt vor topstar777.de
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[...] den Malediven gewinnen. Ich will hier nicht mutmaßen, ob das Angebot Abzocke ist oder nicht. zum Artikel Posted in Abzocke Tags: Abofallen, DSDS, topstar777.de « Kostenfalle Browser- und [...]
Es ist 100 Prozent Abzocke.Arglistige Täuschung,unwiksame Klauseln,falsche Fristen usw.Viele sind darauf reingefallen.Bekam vor eingen Tagen diese Rechnung 96.- fürs Jahr,2 Jahre Premienmitglied,nur fürs angebliche Voten dSDSvon RTL.Ist nicht mal auf dem Lafendem die Seite und von Kosten ist auf der Startseite nichts zu sehen,in den AGBS ist es ohnehin verboten.
Hatte auch sofort nach Erhalt der Rechnung Widerruf per Einschreiben
abgeschickt.Mahnungen,Inkassoschreiben mit Androhungen die demnächst wohl kommen kann man wegwerfen.Da bei gerichtl. Klage das Unternehmen auf jeden Fall verliert, dann noch Geld bezahlen müsste beim Gericht für Einreichung einer Klage bleibts ohnehin bei Einschüchterungsversuchen. Über die Abzocke und unwirksamen Klauseln mailen ebenfalls Geschädigte auf den Seiten: http://www.gute frage.net Topstar777 Abzocke ? und http://www.hilferuf.de.Ebenfalls bei http://www.computerbetrug.de Bei http://www.Computerbild.de steht das Unternehmen von Oliver Mosig ebenfalls unter den Abzockfirmen
Admin: Hans ich wollte durch mein “ich weiß nicht ob das Abzocke ist” einfach mal versuchen, einen LOGISCHEN ANSATZ zu bieten, indem ich zukünftige Nichtopfer frage: “Weißt du, dass das Geld kostet?” Mein Blog ist in Google ganz gut positioniert. Je mehr Leute wissen, dass das Geld kostet, je weniger fallen drauf rein – und dann stellt sich die Frage, ob das Abzocke ist gar nicht mehr! Dann ist es nur noch eine erfolglose Internetseite. Ich führe diese “Was ist Abzocke-Diskussionen?” nicht so gern- lieber wäre mir, die Leute fielen erst gar nicht drauf rein. In dem Moment, wo wir drüber diskutieren haben die ihre Kohle schon gemacht.
Bin leider nun mal darauf hereingefallen.hatte mir angewöhnt an Gewinnspielen teilzunehmen.Das war das erste Mal,das ich hereingefallen bin.Durch die zahlreichen Kommentare und auch rechtlichen Hinweise weiss ich aber nun das die Seiten dieses Unternehmen nicht nur Gesetzeslücken haben ,sondern eine ganz ungesetzliche Abzocke ist und muss das nun ausstehen falls es losgeht mit Mahnungen,Inkasso.
Stimmt natürlich,vorher besser informieren,das man garnicht erst drauf reinfällt,wäre besser gewesen.
Aus Fehlern lernt man zumindest.
Hans.W.
Jetzt kommen auch noch ständig die Newsletter per Mail an.So ein abgezocktes Unternehmen Topstar777 von Oliver Mosig aus Berlin lässt sich von nichts beeindrucken.
hallo ich hätte mal eine frage und zwar ich hab einen Brief bekommen von topstar777.de das ich 96 € bezahlen soll obwohl ich mich da nicht mal angemeldet habe.
Ich habe nur in Rtl ein Voting abgegeben.
Könntet ihr mir bitte einen Rat geben was ich jetzt machen sollte ?
Mir freundlichen Grüßen Jessica.
Admin: Jessica, wahrscheinlich bist du unter 18, oder? Dann wirst du mit deinen Eltern drüber reden müssen. Die werden sich dann die Beiträge hier anschauen und schon verstehen, dass du in eine Abofalle geraten bist. Deine Eltern sollen einfach auf den Mahnbescheid warten, der – wahrscheinlich – niemals kommen wird.
Bekam heute von der Mosig Media GmbH einen Antwortbrief auf meinen Widerspruch.
Erst mal erklären Sie Ihre Verwunderung da ihre Daten,Aktivierung des
Accounts bis hin zur richtige Mailadresse durch Bestätigung belegt wären.
Sie sind damit unser Vetragspartner schreiben sie.
Auszug an mich:
Sie erklären in Ihrem Schreiben,Sie seien der Auffassung,es sei kein kostenpflichtiger Vertag zustande gekommen.Das ist nicht richtig.Sie haben sich auf unsere Webseite angemeldet,unsere Bestimmungen zur Kenntnis genommen und wurden auch über ihr Widerrufsrecht belehrt.Daraufhin haben wir ihnen eine E-mail mit dem Hinweis auf Aktivierung Ihres Account geschickt.
In dieser E.Mail an sie,haben wir Sie abermals überihr Widerrufsrecht belehrt und Ihnen unsere AGb zur Kenntnisnahme mit gesandt.Damit erfolgte diese Belehrung vor Vertragsabschluss-nämlich vor Aktivierung ihres Account.Es ist ein wirksamer Vetrag zustande gekommen.Sie sind über ihr Widerrufsrecht belehrt worden.
Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Geburtsturkunde,damit wir uns überzeugen können,das ihre Stellungnahme korrekt ist.
Bingo, auch wir sind darauf hereingefallen. Topstar hat sich in Facebook eingeschlichen und meine minderjährige Tochter hat geglaubt, das sei ein Link von DSDS, und hat gevotet. Resultat: bereits die 1. Mahnung mit inkasso/gerichtl.Folgen-Drohung.
Habe RTL und Dieter Bohlen persönlich Briefe geschickt, um sie darüber aufzuklären, was dieser Mosig mit DSDS für Schindluder treibt.Bezahlt wird nix. _Alles schön dokumentieren und keine Angst. Bei der nächsten Drohung erstatte ich noch Anzeige gegen dieses Früchtchen!
Meine IP Adresse hätten sie gespeichert schreiben sie noch.So ein Blödsinn.Können sie garnichts mit anfangen.
Admin: nein, können sie nicht und dürfen sie nicht…
ich habe auchstimme abgegeben aber ich hab ferstegte schreiben geseen und bien ausgegangen aber die schweine haben mier scgon 3 brife geschriben und 1manungist bei.das sien riechtige abzocke.ich mache einen vorschlag alle wer hatte solsche brife bekommen alle zusammen mid innen zu kemfen. der mosig war schon hinter giter wier zusammen können in wieder hienter giter bringen er sol da besser mid seinnem arsch geld ferdinnen.
Die Mahnungen gehen munter weiter.Auf akzeptierte Vertragsabschlüsse wird hingewiesen.Sogar der Bundesgerichtshof wird zitiert,Das Internetveträge grundsätzlich wirksam wären,7.11.2001 Az VII ZR 13/01 und die rechtl. Grundlagen in §§311 Abs. 1,271 Abs. 1 BGB. Mein Widerruf war sowieso nicht gültig usw.Bin mal gespannt wie hoch die Forderungen mit Mahnkosten usw. mal werden.
So,jetzt aber in den Mülleimer.