Weiter Vorsicht bei Silber- und Goldanlagen


Mit einem rechtskräftigen Urteil vom 24.03.2011 wurde die KB Edelmetall GmbH vom Amtsgericht Wetter jetzt zur kompletten Rückzahlung aller vom klagenden Anleger geleisteter Beträge verurteilt. Das Urteil wurde von den Rechtsanwälten Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch, Dortmund, erstritten. Anlegerschutz-Expertin Rechtsanwältin Zuhal Canpalat nimmt seit den “neuen” Gold- und Edelmetallbooms eine kritische Stellung ein und bezweifellt, dass “Gold und Silber” wirklich empfehlenswerte Geldanlagen sind.

verbraucherschutz.tv zitiert die Dortmunder Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Zuhal Canpalat: “Ich habe bereits 2009 vor der Anlage von Gold über die KB Edelmetall GmbH gewarnt, da die Abwicklung undurchsichtig ist. Es gibt keine Nachweise darüber, dass KB mit dem Geld des Anlegers Gold ankauft und dieses einlagert. Es ist höchste Vorsicht geboten.” Der Kläger des Verfahrens vor dem Amtsgericht Wetter forderte die Beträge, die er an die KB gezahlt hatte vollständig zurück. Das AG Wetter sprach ihm diesen Anspruch in voller Höhe zu.

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