Abmahnung an Polizei wegen kino.to-Impressum


Schon am Tag der Veröffentlichung hatte verbraucherschutz.tv darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Übernahme der Plattform kino.to auch die gesetzlich verankerten Impressumspflichten übernommen haben. Nach Abschaltung der Seite hatte die Polizei eine Info veröffentlich über den aktuellen Stand der Ermittlungen und darüber, dass weitere Ermittlungen gegen ALLE Beteiligten folgen. Die Verantwortung für diesen Eintrag konnte niemand nachvollziehen, da es kein rechtsgültiges Impressum gibt.

Die Kriminalpolizei Sachsen wurden nun von Kölner Anwaltskanzlei abgemahnt wegen des fehlenden Impressums.

Die Abmahnungserklärung ist wie in solchen Fällen üblich mit einer Unterlassungserklärung sowie einer Geldbuße von 411,30 Euro verbunden.



verbraucherschutz.tv empfiehlt die Rechtsanwälte Schulze und Greif für kompetenten Rechtsrat rund um Internetabzocke, insbesondere für 1und1-, Deutsche Zentral Inkasso-, outlets- und top-of-software-Geschädigte. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Rechtsberatung und –vertretung mit Kosten verbunden ist.
Hier unverbindlich Kontakt aufnehmen - oder Telefon: 0 371 433 111 0 oder Mail: info@schulze-greif.de.

Hier weitere Anwaltsempfehlungen finden.