Nur mal ein Beispiel: Urteil pro Abofallen 32 c 1958 10-84

/ 30.07.2011 / / 157

Es wird immer wieder über Urteile “Pro Abzocker” geredet. verbraucherschutz.tv hat sich mal nach dem Zufallsprinzip dieses Urteil http://www.zivilurteile.de/assets/Uploads/PREMIUMCONTENTGMBHAGFRANKFURTURTEIL1.pdf herausgepickt. Begleittext zum Download: “Laut dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt entspricht der aktuelle Aufbau der Seite My-Downloads.de den Anforderungen der PAngV deutlich.” Urteile wie dieses sollen Opfer von Abofallen dazu bewegen, ihre Rechnungen zu bezahlen. Wir haben uns genau dieses Urteil mal angeschaut und zum ersten: Hier geht es gar nicht darum, ob ein Opfer bezahlen muss oder nicht, sondern darum, ob ein Unbekannter, der die Premium Content GmbH des Herrn Viliam Adamca mit Hilfe eines Rechtsanwaltes angegangen ist, Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten hat, obwohl er sich offensichtlich dort angemeldet und dem Vertrag NICHT widersprochen hat.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Dieses vermeintliche Opfer gibt zu, den Vertrag mit der Abofalle eingegangen zu haben und auch nicht fristgerecht gekündigt zu haben. Er verlangt jetzt, dass ihm die Anwaltkosten erstattet werden, weil die Preisauszeichnung unklar gewesen sei. Im Grunde ist von vornherein klar, dass diese Klage verloren geht, denn die Klage wurde vom Rechtsanwalt des Klägers nicht wirklich gut vorbereitet. Frage ist auch – warum wird hier überhaupt über die Rechtsanwaltskosten geredet und NICHT darüber, ob die Gebühren bezahlt werden müssen? Die Antwort darauf ist recht einfach: So eine Klage ist viel leichter zu verlieren und der Verlust der Klage vielleicht der einzige Grund, warum sie überhaupt eingereicht wurde. Die Ansprüche der Beklagten auf Vertragserfüllung sind nicht offenkundig unbegründet, sagt die Richterin und hat diese Ansprüche und das Ausreichen der Preisangaben auch nur oberflächlich geprüft.

Sie ist davon ausgegangen: Da hat sich jemand angemeldet, hat eine Rechnung bekommen, hat nicht widersprochen, hat sich einen Anwalt genommen und reitet jetzt drauf rum, dass die Preise angeblich zu klein ausgezeichnet waren. Die Richterin hat sich wohl gefragt: Warum wurde der Forderung nicht ganz einfach widersprochen?

Im Abspann der Urteilsbegründung steht, warum gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt werden kann: Weil die Rechtssache KEINE GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG hat.

Wer sich etwas mit diesem und anderen Urteilen befasst, dem fällt auf, dass das alles irgendwie nicht passt. Warum klagt jemand auf Erstattung von Anwaltskosten, statt such grundsätzlich vor Gericht gegen die Forderung zu wehren?

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Man kann jetzt gegen diese Richterin wettern, muss aber auch sagen: Sie musste entscheiden, wie sie entschieden hat. Aber ers ist hahnebüchener Unsinn solch ein Urteil herbei zu nehmen um die Zahlungspflicht für Opfer von my-downloads.de abzuleiten. Und nur mal angemerkt: In 5 Jahren verbrauicherschutz.tv ist noch niemals jemand gekommen und hat gesagt: “So ein Scheiß, ich hab gegen die verloren….!!” Nicht einmal….

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961