Archiv für die Kategorie ‘outlets.de’



Outlets.de und der drohende Schufaeintrag

Eingestellt am Montag, 18. Januar 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei Anwalt sofort hat beim Amtsgericht Leipzig am 18.12.2009 eine weitere einstweilige Verfügung gegen die Firma I Content GmbH, welche das Internetangebot outlets.de betreibt eingereicht. Hintergrund war wieder die Ankündigung eines Schufaeintrages, wenn nicht die Zahlung erfolgt. Am 13.01.2010 wurde beim Amtsgericht Leipzig verhandelt (Az.: 118 C 10105/09). [mehr lesen →]

outlets.de und das BGH-Urteil

Eingestellt am Montag, 28. Dezember 2009

Viele Verbraucher haben uns berichtet, dass sie in den letzten Tagen und Wochen zunächst eine Rechnung der Firma IContent GmbH für die Nutzung des Portals www.outlets.de und einige Tage später eine sogenannte weitere Information bezüglich des angeblich geschlossenen Vertrages erhalten haben. In diesem Schreiben der Firma IContent GmbH wird auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs verwiesen. Wortwörtlich heißt es in diesem Schreiben: „Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07.November 2001, Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlage des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.“ [mehr lesen →]

Outlets.de und die Vorauszahlungsklausel von 12 Monaten in Höhe von 96 €

Eingestellt am Montag, 28. Dezember 2009
knoeppel1 In den allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet outlets.de eine Vorauszahlungsklausel in dem sich der Kunde verpflichten soll, monatlich einen Betrag von 8,00 € für die Verschaffung des Zugangs zum Kundenbereich zu zahlen. Der Betrag ist in Höhe von 96 € als Vorauszahlung für ein Jahr zu zahlen.
Die Rechtsanwaltskanzlei anwaltsofort hält diese Klausel für unwirksam. Die AGB-Bestimmung benachteiligt den Kunden unangemessen, § 307 BGB. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung erst nach Erbringung der Dienstleistung zu errichten. Von dieser gesetzlichen Regelung weicht die genannte Bestimmung nach Auffassung der Kanzlei anwaltsofort ab.

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Widerrufsfrist bei outlets.de

Eingestellt am Montag, 21. Dezember 2009

“Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 S. 2 BGB), verlängert sich jedoch auf einen Monat, wenn dem Verbraucher die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Erst mit der Eingabe der persönlichen Daten und dem Drücken Registrierung erfolgt durch den Nutzer die Abgabe des Vertragsangebotes.” – so Rechtsanwalt Knöppel aus Halle. [mehr lesen →]

Interessanter Markt rund um “Outlets”

Eingestellt am Montag, 9. November 2009

Rechtsanwalt Sebastian Dosch berichtet in seinem Bloig klawtext.blogspot.com über weitere “Anbieter” die den Outlet-Markt für sich entdeckt haben. Auffällig dabei: Schon Anfang des Jahres hatte man dem Herausgeber von fabriken.de Verbindungen mit der Content Services LTD vorgeworfen.

Adrian Fuchs von www.abzocknews.de fasst diese Verbindungen übersichtlich zusammen.

Der Verdacht, der sich dabei aufdrängt, macht Angst vor der “großen Vernetzung” im Abzock-Business. Was mir aber viel mehr Sorgen macht: Wieviel Geld kann man denn immer noch mit immer der gleichen Masche verdienen?

Rechtliches zum Thema outlets.de

Eingestellt am Montag, 2. November 2009

Der Outletverkauf hat in Deutschland in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erfahren. Bei der Eingabe des Begriffs Outlet oder Outlets in diversen Suchmaschinen stößt man sehr schnell auf die Seite www.outlets.de. Das Angebot dieses Unternehmens klingt zunächst sehr verlockend. Eine Anmeldung hat aber in der Regel zur Folge, dass Sie eine Rechnung bzw. Mahnung der IContent GmbH für die Nutzung der Website www.outlets.de erhalten. [mehr lesen →]

outlets.de

Eingestellt am Freitag, 23. Oktober 2009

Aktuell:
Hl. Abend 2011: Die Deutsche Zentral Inkasso überzieht dass Land wieder mit Mahnung für outlets.de

Kurz vor Ostern 2011: Wieder werden kurz vor Feiertagen Mahnungen versendet. Die Reaktion der Opfergemeinde ist aber verhalten. Die Falle scheint auszulaufen. Wäre ja auch albern noch mehr Mahnungen zu versenden.

Anfang Februar 2011: Es werden offensichtlich wieder Mahnungen verschickt.

Am 3. Advent 2010 hat die Icontent GmbH eine neue Mahnungswelle per Brief gestartet und dieser “letzten vorgerichtlichen Mahnung” mit der Kopie des Wittener Urteils Nachdruck verliehen. Es scheint wieder zu funktionieren, denn Tausende von verzweifelten Opfern belagern die einschlägigen Verbraucherschutz-Foren mit der “Was soll ich bloß tun-Frage”.

Verbraucherschutz.tv rät:

Sie sind im Mahnprozess schon so weit vorangeschritten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH auch nicht viel teurer würde. Da nachwievor NICHT davon ausgegangen wird, dass die Icontent GmbH Opfer nach widersprochenem Mahnbescheid verklagt ist es aktuell der beste Tipp, eben diesen Mahnbescheid in aller Ruhe abzuwarten, ihm zu widersprechen und dann azu schauen, ob die Icontent GmbH sich so sicher ist mit ihrer Forderung, dass sie Klage erheben. Wichtig: Keine Brieffreundschaften – einmal der Grundforderung an die Icont GmbH widersprechen reicht völlig aus. Jeder weitere Kontakt spült denen nur zusätzliche Informationen zu. Wenn die keine ladungsfähige Adresse von euch haben, dann belasst es dabei!

An Kinder und Jugendliche: Ihr seid nicht geschäftsfähig, könnt solche Verträge gar nicht abgeschlossen haben. Aber was viel wichtiger ist: Ihr könnt auch gar nicht reagieren, denn Widersprüche und Kündigungen von unter 18-Jährigen sind ebenso rechtlich blödsinnig. Redet mit euren Eltern und entsorgt den Kram anschließend! Wenn überhaupt jemand verklagt wird, dann die, die über 18 sind, eine eindeutige Adresse abgeliefert und niemals widersprochen haben. Alle anderen können sich meiner Meinung mnach ganz beruhigt zurück lehnen. Wer unter falschem Namen registriert ist, sollte sich jede Kontaktaufnahme gut überlegen. Die richtige Adresse kann NICHT ermittelt werden über die IP. Falsche Namen sind KEIN Betrug, weil die Angabe falscher Daten bei vermeintlichen Gratisdiensten kein Betrug ist, sondern Schutz der Privatsphäre.

Wer die erste Rechnung schon bezahlt hat kann die Zahlung der zweiten unter “Anfechtung des Vertrags aufgrund von arglistiger Täuschung” verweigern. Und Leute: Hier wurden jetzt wirklich ALLE Fragen beantwortet. Wer immer noch jammert hat diese Zeilen einfach nicht gelesen…

1. Aktualisierung:

In eigener Sache: Hört doch endlich auf zu jammern…. die können euch gar nichts und ich kann nicht jedes mal wieder von vorne anfangen. Lest die Beiträge? Postet nur, wenn ihr was beizutragen habt. Das ist hier ein Forum, kein Jammertal. Wir wollen hier konstruktiv arbeiten und nicht in Tränen und Angst ersticken…Es werden immer wieder Fragen gestellt: Was ist besser, soll ich erst das und dann das machen? Meine Antwort darauf: Es ist egal. Ob Ihr das Geld los werdet oder nicht hängt allein davon ab, ob Ihr zahlt oder nicht. Es gibt kein “Müssen” weil es keine ordentlichen Verträge gibt zwischen denen und euch. Hier mal wieder ein interessantes Urteil

Hier der Ursprungsartikel

Aktuell mehren sich die Hinweise, dass viele Internetuser nach Besuch der Internetseite outlets.de der Meinung sind, abgezockt worden zu sein. Ich möchte an dieser Stelle hier das neue Thema “outlets.de” eröffnen. outlets.de vermittelt Besuchern das Gefühl, von vielen großen Vorteilen beim Besuch der hier gelisteten Einkaufsmöglichkeiten profitieren zu können. Um an diese Infos zu kommen muss man sich registrieren lassen. Allerdings: Mit der Registrierung schließt man ein kostenpflichtiges Abo ab. Viele tappen unbewusst in diese Kostenfalle. Das Abo kostet 12 x 8 Euro = 96 Euro – Vertragslaufzeit zwei Jahre macht 192 Euro – eine schöne Stange Geld.

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